Frage: nochmal schimmel...

hallo, hatte ihnen weiter unten wegen schimmel in der whg. geschrieben, unser sohn ist knapp 6 monate alt. unser vermieter sagte nun, er wolle es sich doch persönlich anschauen....aber "er hätte besseres zu tun". 1. wer muss den schimmel denn nun entfernen? 2.müssen wir erst beweisen, dass es nicht an uns liegt? der vermieter deutete an, dass es an der isolierung liegen könnte, jedoch hätte er in der wohnung über uns keinen schimmel feststellen können. unsere nachbarin sagte jedoch, dass sie von mehreren schimmelwohnungen im haus wüsste (der vermieter wechselte) und selber schimmel gehabt hätte (sollen wir uns das am beste schriftlich geben lassen?) 3. müssen wir leute als entferner des schimmels akzeptieren, die keine handwerker sind? die leute, die unsere wohnung renovierten, haben so ziemlich alles falsch gemacht, was man machen kann (das waren auch "handwerker"). denn dann könnten wir es ja auch besser selber machen, zudem ich angst hätte, dass die das einfach überstreichen oder schädliche farben verwenden. 4. soll ich nach der von mir angedrohten frist dann einfach die miete kürzen?um wieviel? vielen dank nochmal

Mitglied inaktiv - 18.01.2010, 19:26



Antwort auf: nochmal schimmel...

Hallo, als Mieter müssen Sie die Kosten für die Entfernung nur übernehmen, wenn Sie ihn verursacht haben. Wenn der Vermieter den Schimmel entfernen lässt u Sie die Kostenübgernahme verweigern, muss er Sie verklagen (oder er nimmt die Kaution u Sie müssen ihn verklagen). Dann entscheidet ein Gutachter. Bei Schimmel kann man lt. den entsprechenden Tabellen bis zu 20 % kürzen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2010



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