im nachgang zu meiner letzten Frage: wenn ich erst Mutterschutz habe, dann noch Urlaub nehme und erst anschließend an den Urlaub in Elternzeit gehe, 2 volle Jahre einreiche und z.B. sage, daß die zwei Jahre ab Urlaubsende gelten sollen, hab ich dann als Rest-Zeit, die man ja bis zum 8.Lebensjahr des Kindes aufheben kann, noch 12 Monate übrig, oder 12 Monate minus Mutterschutzzeit minus Urlaubszeit? Oder andersherum gesagt: wenn ich zwischen EZ und MuSchu Urlaub schiebe, zählt dann MuSchu und Urlaub auch als EZ (wie das ja wäre, wenn ich direkt im Anschluß an MuSchu EZ nehmen würde), oder nicht? Danke im Voraus U-Hörnchen
Mitglied inaktiv - 30.05.2005, 09:10