Frage: nochmal: muterschutzfristen

Allgemein beginnt der Mutterschutz genau an dem Wochentag, an der voraussichtliche ET ist. Gruß, NB Hallo nochmal, Mutterschutz ist doch 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt--inwieweit wird denn nun der ET mitgezählt? Kann das aus der obigen Antwort nicht ersehen. Vielleicht können Sie ja - auch für die andren hier - mal ein Beispiel nennen. Mein ET ist der 5.1.2007 z.B. Wie sähe die Berechnung aus? Gruß nessaja

Mitglied inaktiv - 18.09.2006, 19:52



Antwort auf: nochmal: muterschutzfristen

Hallo, Sie müssen anders fragen. Ihr ET ist an einem MONTAG? Dann beginnt der Mutterschutz an dem MONTAG sechs Wo. davor. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2006