Frage: nochmal kurz....Scheidung/Haus usw

gibt es eine gesetzliche Regelung, wieviel jeder Kreditnehmer vom Darlehen zahlen bzw tilgen muß? Oder ist es von irgendwas abhängig? Wird halbe/halbe gemacht und kann er dann von mir, da ich ja unsere Immobilie nutze, Miete verlangen? Gibt es einen Paragraphen, der das regelt? Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 28.04.2005, 21:58



Antwort auf: nochmal kurz....Scheidung/Haus usw

Hallo, Ergänzung: wenn Sie sich gütlich einigen, ist natürlich auch etwas anderes möglich. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2005



Antwort auf: nochmal kurz....Scheidung/Haus usw

Hallo ! wenn ihr beide kreditnhemer seit müßt ihr auch zu gleichen teile zahlen -allerdings wird dir eine miete angerechnet wenn du weiterhin in dem haus lebst sodaß du im endeffekt mehr zahlen mußt als dein mann! bei mir war es damals so daß wir einen abtrag von 1600 dm hatten ,mir eine miete von 700 dm angerechnet wurden sodaß mein damaliger mann nur 450 dm für den abtrag zahlen mußte und ich den rest ! lg andrea

Mitglied inaktiv - 01.05.2005, 10:50



Antwort auf: nochmal kurz....Scheidung/Haus usw

als das haus verkauft wurde wurde der gewinn hälfte hälfte geteilt

Mitglied inaktiv - 01.05.2005, 10:52



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