nochmal kurz Frist Anzeige Arbeitgeber wg Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nochmal kurz Frist Anzeige Arbeitgeber wg Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihre Antwort wegen der Elternzeitanzeige beim AG. Blöderweise hab ich die 7 Wochen schon verpasst. 7 Wochen vor was eigentlich? vor Geburt oder vor Ende Mutterschutz?? Wenn mein AG meiner verspäteten Anzeige nicht widerspricht bzw. nicht reagiert, dann gilt es als akzeptiert oder? Ich glaube nicht, dass er mir einen Strick daraus drehen wird. 1000 Dank nochmal! iu

Mitglied inaktiv - 24.04.2009, 15:57



Antwort auf: nochmal kurz Frist Anzeige Arbeitgeber wg Elternzeit

Hallo, 7 Wo. vor Beginn EZ. Nein, eine stillschweigende Erklärung zur Verkürzung der Frist gibt es nicht. Sie müssen das mit dem AG klären Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2009



Antwort auf: nochmal kurz Frist Anzeige Arbeitgeber wg Elternzeit

7 Wochen vor Beginn der EZ muß sie mitgeteilt sein. I. d. R. sind das eben 7 Wochen vor Ende des MuSchu. Steht denn ein Datum in Deinem Schreiben drin? So nach ca. 3-4 Wochen würde ich persönlich davon ausgehen, daß der AG einverstanden ist. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 24.04.2009, 17:55



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