Frage: nochmal krankenversicherung

sehr geehrte frau bader, leider muß ich nochmal nachfragen. sie meinten, dies gelte nur für versicherungspflichtige. dann müßte das doch auch für mich gelten, oder wie ist das gemeint? mangels alter schied ich aus der familienversicherung und hatte zu dem zeitpunkt nur einen 400€ job, daher mußte ich mich freiwillig versichern. mein einkommen lag und liegt jenseits der einkommensgrenze. nun bin ich vollends verwirrt meine alte kv erzählte mir auch, daß meine jetzige kv keine beiträge von mir fordern dürfe, weil ich theoretisch über meine eltern (mangels abgeschlossener ausbildung) weiter familienverischert werden könnte. trotzdem muß ich seit 4 jahren elternzeit beiträge zahlen. da meine kv so servicefreundlich ist, muß ich schon wieder hier schreiben. danke lg, sandra alter text unten angehangen Hallo Frau Bader, bin nun doch sehr verunsichert. Befinde mich in der 2.Elternzeit (ledig), meine Beschäftigung (geringfügig) ruht und ich bin freiwillig in der gesetzlichen KV versichert. Seit 2003 zahle ich während des Bezugs von Erziehungsgeld meine Krankenversichung und Pflegeversicherung. Nun höre ich aber immer wieder von anderen, daß wohl doch einige KK während des Bezuges von Erziehungsgeld auf Beiträge verzichten, bei freiwillig versicherten. Ja was denn nun??? Ist immerhin doch viel Geld, wenn man nur Erziehunsgeld und Kindergeld bekommt. Auf der Eltern-Homepage stand diesbezüglich nur etwas für Ehepartner: "Ebenso ist es mit Ehefrauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und nicht in die Familienkasse ihres Mannes eintreten können. Auch sie müssen nach dem Auslaufen des Erziehungsgeldes Beiträge bezahlen." Bin nun etwas verwirrt. Danke und Grüße, sandra BTW: vorsorglich schonmal einen Guten Rutsch

Mitglied inaktiv - 03.01.2007, 12:48



Antwort auf: nochmal krankenversicherung

Hallo, Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Pflichtversichert ist, wer in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, also mehr als 400 € verdient. Sie schreiben doch, Sie sind freiwillig versichert. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2007



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