Hallo! 1.Kann ich die Elternzeit schon VOR der Geburt meinem AG schriftlich mitteilen?? Da ich ein BV habe und mich nicht so toll mit meinem Chef verstehe, möchte ich die Sache so schnell wie möglich hinter mich bringen.Ich habe Angst, daß ich irgendwelche Fristen verpasse und er mir das dann nachträgt. 2.Es reicht doch sicher, wenn ich einfach nur schreibe, daß ich 3 Jahre Elternzeit nach der gesetzlichen 8-wöchigen Mutterschutzfrist nehme, oder?? Oder muß man was besonderes bei der schriftlichen Mitteilung beachten?? Vielen Dank für Ihre immer schnellen und kompetenten Antworten!!:-)) LG noangel25
Mitglied inaktiv - 25.02.2003, 21:07