Frage: nochmal elterndeld, sorry

ich bin immer noch ein bisschen verwirrt was die elterngeldfrage angeht. ich habe zwischen meinen beiden jungs jahrelang gearbeitet. nun bin ich mit dem jüngsten im EZ, welches im mai endet. im september kommt das neue baby. ich bezeihe dann 4 monate geld, welches sich aber, auf die zwölf kalendermonate absolut minimiert. dabei würde ja nur der sockelbetrag rauskommen. nun lese ich aber in den elterngeldgesetzen immer wieder das... und unter anderem auch beim elterngeldrechner, den sie uns empgehlen...folgenen hinweis... zur gesetzlichen Sozialversicherung) aus den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt Ihres Kindes an. Beachten Sie bitte die Ausnahmeregelung für Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheit reduziertem Einkommen. Ein Beispiel hierzu: Angenommen, Ihr Kind wird im Februar 2007 geboren. In den drei Monaten vor der Geburt, also von November 2006 bis Januar 2007 waren Sie schwangerschaftsbedingt erkrankt und daher beurlaubt. Übergehen Sie nun bitte diese drei Monate und verwenden stattdessen drei Monate vor dem 12-Monats Zeitraum, also November 2005 bis Januar 2006. € Netto / Monat Hinweis: Wenn Sie in dieser Zeit: Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten. gebe ich dann mein einkommen, vor der geburt meinen zweites sohnes an und würde auch vom elterngeld profitieren? ich finde das alles so undurchsichtig für einen normalen bürger...furchtbar! ;) liebe grüße jule

Mitglied inaktiv - 05.01.2007, 13:53



Antwort auf: nochmal elterndeld, sorry

Hallo, helfen Ihnen vielleicht die beiden Beispiele vom Ministerium? Liebe Grüsse, NB Geschwisterbonus a) Ehepaar, ein Partner verdient 3.500 brutto im Monat (Akademiker/in), der andere Partner ist nicht erwerbstätig, sondern betreut ein unter dreijähriges Kind Vor der Geburt des zweiten Kindes erhält der erwerbstätige Ehepartner in der Steuerklasse III ein Nettoeinkommen in Höhe von rund 2.330 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie netto 2.480 Euro zur Verfügung. Übernimmt der nicht erwerbstätige Partner auch weiter die Betreuung, erhält die Familie den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro. Für den Zeitraum, in dem das ältere Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält die Familie zusätzlich den Geschwisterbonus. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro. Somit beträgt das gesamte Elterngeld der Familie 375 Euro. Sie verfügt damit zusammen mit dem Kindergeld für das zweite Kind über 3.025 Euro im Monat, das sind über 20 Prozent mehr als vorher. b) Ehepaar, mit zwei Kindern (3 und 5 Jahre). Beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 2.000 brutto (Busfahrer und Verwaltungsangestellte): Bei Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV erhält jeder der Partner etwa 1.300 Euro netto. Nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrags liegt das für das Elterngeld maßgebliche Einkommen bei 1.225 Euro. Das Elterngeld für den betreuenden Elternteil beträgt dann gut 820 Euro. Für den Zeitraum in dem das älteste Kind das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält die Familie zusätzlich einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des ihr zustehenden Elterngeldes, also 82 Euro. Das Nettoeinkommen des Partners steigt durch Wechsel in die Steuerklasse III auf rund 1530 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld ergibt sich damit ein Familieneinkommen von knapp 2.900 Euro, das sind fast 100 Prozent des vorherigen Familieneinkommens.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2007