Nochmal eine Frage zu Ihrer Antwort

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmal eine Frage zu Ihrer Antwort

Hallo! Sie haben mir etwas weiter unten "Rechte im Minijob" geantwortet, dass der Arbeitgeber nur betriebsbedingt den Resturlaub direkt nach dem Mutterschutz verweigern kann. Was ist denn unter betriebsbedingt zu verstehen? Was kann ich mir darunter vorstellen? Vielen Dank und Grüße Conny

Mitglied inaktiv - 02.03.2006, 16:24



Antwort auf: Nochmal eine Frage zu Ihrer Antwort

Hallo, wenn er auf bestimmte Urlaubszeiten angewiesen ist, zB feste Betriebsferien oder ein starkes Weihnachtsgeschäft. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2006