Hallo! Sie haben mir etwas weiter unten "Rechte im Minijob" geantwortet, dass der Arbeitgeber nur betriebsbedingt den Resturlaub direkt nach dem Mutterschutz verweigern kann. Was ist denn unter betriebsbedingt zu verstehen? Was kann ich mir darunter vorstellen? Vielen Dank und Grüße Conny
Mitglied inaktiv - 02.03.2006, 16:24