nochmal dringend wegen der mietfrage

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nochmal dringend wegen der mietfrage

was bedeutet, "es muß im innenverhältnis" ausgeglichen werden?

Mitglied inaktiv - 03.05.2005, 22:41



Antwort auf: nochmal dringend wegen der mietfrage

Hallo, wenn einer ganz zahlt kann er vom anderen die Hälfte verlangen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2005



Antwort auf: nochmal dringend wegen der mietfrage

Hallo, das Du Dich mit Deinem EX einigen mußt und er Dir die Hälfte der Miete wieder geben muß. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 04.05.2005, 09:15