Frage: Nochmal an Frau Bader??

Hallo, Sie hatten mir so nett zu meinem Beitrag vom 5.1.02 "Können Sie mir das erklären" geantwortet. Allerdings hätte ich da noch eine Frage: Muss mein Nochehmann dann auch bei irgendwelchen Anträgen, also z.B. beim Erziehungsgeld oder so seine Unterschrift leisten oder mit einberechnet werden??? Denn das bezieht sich doch nur auf meinen neuen Partner, oder? Oder muss da auch, nur weil ich noch verh. bin jedesmal mein Nochehmann mit ran bis die Scheidung mal durch ist??? Vielen lieben Dank nochmal. LG von Biene

Mitglied inaktiv - 06.01.2002, 14:41



Antwort auf: Nochmal an Frau Bader??

Liebes Bienchen, kann mich nicht mehr genau an Ihre FRage erinnern. Nehme an, Sie bekommen Baby von anderem Mann. Es kommt darauf an, mit wem Sie zusammenleben. Sie sind getrenntlebend vom Ehemann und wohnen nicht mit dem Kindsvater zusammen? Es zählt nur Ihr Einkommen. Sie wohnen mit dem ´KV zusammen? Beide Einkommen werden angerechnet. Den Antrag können Sie alleine stellen. Gruß´, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2002