Nochmal an Frau Bader: Babyjahre und Rente

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmal an Frau Bader: Babyjahre und Rente

Hallo Frau Bader, ich hatte diese Frage schon einmal gestellt. Vielleicht haben Sie sie übersehen, denn von Ihnen habe ich keine Antwort bekommen. Hier nocheinmal die Frage: Sehr geehrte Frau Bader, seit 1.1.2001 hat sich einiges geändert zum Thema EU und EZ und die Anrechnung der Babyjahre bei der Berrechnung der Rente. In unserem Fall ist es so: Mein Mann nimmt ein Jahr "EZ" (er ist seit der Geburt meines Sohnes am 8.10.99 arbeitslos, kann man dann überhaupt von EZ sprechen?) und ich gehe nach dem gesetzlichen Mutterschutz und meinem darangehängten Jahresurlaub wieder arbeiten (meine Tochter wurde am 18.02.01 geboren). Wem werden bei meiner Tochter/bzw.wurden bei meinem Sohn die Babyjahre angerechnet? Uns beiden, oder nur meinem Mann, und wenn ja wieviele - wenn sich die Babjahre für zwei Kinder, wie in unserem Fall überschneiden, bekommt man dann zwei mal extra, also zwei Jahre für meinen Sohn und ein Jahr für meine Tochter, oder nur den gesamten Zeitraum, von Geburt meines Sohnes, am 8.10.99 bis zum Ablauf des jetzigen Erziehungsgeldbezuges für meine Tochter am 18.02.02? Spielt die Arbeitslosigkeit meines Mannes überhaupt eine Rolle? Werden diese Babyjahre nur Berufstätigen, die zu Hause bleiben angerechnet oder auch dann, wenn man wieder arbeitet? (Dies frage ich für den Fall, wenn sie meinem Mann nicht angerechnet werden würden, da er arbeitslos ist und ich wieder arbeite - haben wir dann garnichts angerechnet bekommen?) Ich weiß, das sind viele Fragen aufeinmal, aber ich wäre Ihnen sehr dankbar für deren Beantwortung! Liebe Grüße, Saadet

Mitglied inaktiv - 05.06.2001, 11:43



Antwort auf: Nochmal an Frau Bader: Babyjahre und Rente

Liebe Saadet, seit dem Rentenreformgesetz von 1992 werden für Kinder, die seit 92 geb. sind, drei Erziehungsjahre in der gesetzl. Rentenversicherung anerkannt. Dies bedeutet, dass derjenige, der das Kind erzieht, die Zeit angerechnet bekommt. Ein Wechsel ist möglich. Soll die Zeit dem Vater angerechnet werden, muss dies rechtzeitig gegenüber dem Rentenversicherungsträger für zukünftige Kalendermonat5e erklären. Rückwirkend geht nur 2 Mo vor Abgabe der Erklärung. ANdernfalls wird die Zeit automatisch der Mutter zugerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2001



Antwort auf: Nochmal an Frau Bader: Babyjahre und Rente

Hallo Saadet! Soviel ich weiß, werden die Babyjahre grundsätzlich erstmal der Mutter angerechnet. Man kann sie auf den Vater übertragen (die empfehlen dazu aber eine gründliche Beratung!) Es sind immer drei Babyjahre pro Kind, auch wenn sich die Erziehungszeiten überschneiden. Wenn man als Mutter wieder arbeiten geht, kriegt man sie trotzdem angerechnet, die Rente erhöht sich dadurch. Aber bei der Beitragsbemessungsgrenze wird gekappt, glaube ich. Das steht alles in dem Brief, den ich von der BfA gekriegt habe. So einen Brief müßtest Du auch bekommen haben. Viele Grüße Andrea

Mitglied inaktiv - 05.06.2001, 16:37



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