Hallo Frau Bader, ich hatte diese Frage schon einmal gestellt. Vielleicht haben Sie sie übersehen, denn von Ihnen habe ich keine Antwort bekommen. Hier nocheinmal die Frage: Sehr geehrte Frau Bader, seit 1.1.2001 hat sich einiges geändert zum Thema EU und EZ und die Anrechnung der Babyjahre bei der Berrechnung der Rente. In unserem Fall ist es so: Mein Mann nimmt ein Jahr "EZ" (er ist seit der Geburt meines Sohnes am 8.10.99 arbeitslos, kann man dann überhaupt von EZ sprechen?) und ich gehe nach dem gesetzlichen Mutterschutz und meinem darangehängten Jahresurlaub wieder arbeiten (meine Tochter wurde am 18.02.01 geboren). Wem werden bei meiner Tochter/bzw.wurden bei meinem Sohn die Babyjahre angerechnet? Uns beiden, oder nur meinem Mann, und wenn ja wieviele - wenn sich die Babjahre für zwei Kinder, wie in unserem Fall überschneiden, bekommt man dann zwei mal extra, also zwei Jahre für meinen Sohn und ein Jahr für meine Tochter, oder nur den gesamten Zeitraum, von Geburt meines Sohnes, am 8.10.99 bis zum Ablauf des jetzigen Erziehungsgeldbezuges für meine Tochter am 18.02.02? Spielt die Arbeitslosigkeit meines Mannes überhaupt eine Rolle? Werden diese Babyjahre nur Berufstätigen, die zu Hause bleiben angerechnet oder auch dann, wenn man wieder arbeitet? (Dies frage ich für den Fall, wenn sie meinem Mann nicht angerechnet werden würden, da er arbeitslos ist und ich wieder arbeite - haben wir dann garnichts angerechnet bekommen?) Ich weiß, das sind viele Fragen aufeinmal, aber ich wäre Ihnen sehr dankbar für deren Beantwortung! Liebe Grüße, Saadet
Mitglied inaktiv - 05.06.2001, 11:43