Unser Baby kam vor 10 Tagen auf die Welt. Ist es ausreichend, wenn ich erst jetzt (die Benachrichtigung erhält er dann ca. 14 Tage nach Geburt) meinem Arbeitgeber mitteile, daß ich im Anschluß an den Mutterschutz 2 Jahre Elternzeit nehmen werde? Das wäre also noch genau 6 wochen vor Beginn der Elternzeit?
Mitglied inaktiv - 20.07.2007, 14:10
Antwort auf:
Nochmal Zeitpunkt des Elternzeitantrags
Hallo,
Sie haben 4 Mo. nach der Geburt Kü-Schutz.
Ansonsten reichen Sie den ANtrag schnell ein, reden Sie mit dem AG und versuchen Sie, eine Einigung zu finden.
Frist ist 7 Wo. vor Beginn.
Liebe GRüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2007
Antwort auf:
Nochmal Zeitpunkt des Elternzeitantrags
Inzwischen glaube ich, daß der Antrag zu spät war. Das hieße, daß die Elternzeit 1 Woche später beginnt, also 1 Woche nach der Mutterschutzzeit, und das würde bedeuten, daß ich diese eine Woche keinen Kündigungsschutz hätte, ist das richtig?
Mitglied inaktiv - 20.07.2007, 16:30
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Nochmal Zeitpunkt des Elternzeitantrags
Also nochmal alle Fragen zusammengefasst:
1.) Als junge Mutter hast Du 4 Monate nach der geburt Kündigungsschutz, also auch in dieser einen fraglichen Woche.
2.) Die Mitteilung hätte tatsächlich 7 Wochen vor beginn der EZ beim AG sein müssen (früher 6 Wochen). Aber i. d. R. geht das trotzdem...
... wenn nicht: eben 1 Woche arbeiten oder 1 Woche Urlaub oder 1 Woche krank...
3.) Wenn Du für die ersten 24 Monate JETZT die EZ mitteilst, ist das bis zzum 2. geburtstag des Kindes gerechnet. DANN kannst Dzu Dir vorerst noch Zeit lassen, das 3. Jahr einzureichen. Wenn Du jetzt über den 2. Geb. hinaus EZ einreichst, dann hast Du mit dem 3. Jahr ziemlich Pech.
Man hat nicht 24 Monate PLUS MuSchu Elternzeit sondern INKL. !!!
Maximal geht die EZ bis zzum 3. Geb. des Kindes und NICHT 3. Geb zzgl. MuSchu!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 20.07.2007, 21:02