Hallo Frau Bader, ich hatte im Nachhinein gleich vermutet, dass ich die Frage zu speziell formuliert habe. Vielleicht klappt es ja so?: Hat man Anspruch auf Urlaubsgeld, dass bisher regelmäßig immer im Juli gezahlt wurde, wenn man bis einschließlich 10. Juni berufstätig war und anschließend Mutterschutzzeit bis Oktober? Wie lange muß man garbeitet haben, um Anspruch auf Urlaubsgeld für das jeweilige Jahr zu haben und bis wann muß man den Anspruch geltend machen, wenn es nicht gezahlt wurde?
Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 22:08