Frage: nochmal Unterhaltsvorschuß

Hallo Frau Bader ! Zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschuß wenn der Vater aufgrund von Schulden nicht zahlen kann ? LG Sabine

Mitglied inaktiv - 28.11.2003, 17:36



Antwort auf: nochmal Unterhaltsvorschuß

Hallo, ich denke, es ist alles dazu gesagt! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2003



Antwort auf: nochmal Unterhaltsvorschuß

Wenn ich Frau Bader richtig verstanden hab, nur, wenn du nicht neu verheiratet bist. Er kann den Unterhalt nicht einfach nicht zahlen. Er muss ihn runtersetzen lassen auf Antrag.

Mitglied inaktiv - 28.11.2003, 19:22



Antwort auf: nochmal Unterhaltsvorschuß

Hallo ! Kann er das denn so einfach ? Ich meine wir bzw die Kinder können doch nichts dafür wenn er Schulden macht ! Er zahlt schon nur den niedriegsten Satz ! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 28.11.2003, 19:43



Antwort auf: nochmal Unterhaltsvorschuß

"so einfach" ist es nicht. Er muss, übern Anwalt oder Amtsgericht die neue Festsetzung des Unterhaltes beantragen. Dann muss er all sein Einkommen angeben und es wird geprüft. Wir machen grad das selbe durch :o(, wobei ich auf der "andren" Seite stehe. Wenn ich könnte, würd ich den Unterhalt für seine Tochter zahlen, aber da ich arbeitslos bin gehts nicht :o( Und er sucht auch wie doof, hat jetzt zumindestmal nen Nebenjob und somit inkl. Arbeitslosenhilfe 600€/Monat und auch Schulden. Aber du hast recht, die Kinder können nix für seine Schulden und Kindesunterhalt geht vor! Sehen wir genauso und suchen nach ner Lösung, die bei uns derzeit halt Unterhaltsvorschuss heisst. Aber nochmal zu dir: Solange ER die Herabsetzung des Unterhaltes nicht beantragt, MUSS er den betitelten Unterhalt zahlen. Da geht nix dran vorbei. Wird er nicht gezahlt, kannste ihn anmahnen.

Mitglied inaktiv - 28.11.2003, 20:43



Antwort auf: nochmal Unterhaltsvorschuß

Hallo ! Naja wenn es so wie in eurem Fall wäre könnt ich das ja noch einsehen aber er verdient 1700 Euro und muß für 3 Kinder Unterhalt zahlen. Ich mein nach Abzug vom Unterhalt bleiben ihm noch 1000 Euro.Außerdem wohnt er mit seiner Freundin zusammen! Die haben mit allem zusammen zu viert mehr als wir zu sechst jetzt schon und wenn er nicht zahlt ist das etwas über 1000 Euro was sie mehr haben ! Ich denke einfach da muß der Unterhalt für die Kinder drinn sein ! LG und ein schönes WE

Mitglied inaktiv - 29.11.2003, 06:29



Antwort auf: nochmal Unterhaltsvorschuß

Wende dich an deine Anwältin oder das Jugendamt. Die können dir sicher helfen. Wenn zwischen dir und deinem Ex keine Lösung möglich ist, ist das meiner Ansicht nach der einzige Weg. Viel Glück und auch dir ein schönes WE!

Mitglied inaktiv - 29.11.2003, 11:54



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