hallo frau bader, ich habe meine frage wohl unpräzise gestellt. Ab dem 1.1.2001 dürfen Väter, die unterhaltsverpflichtet sind, das halbe kindergeld eben nicht mehr vom unterhalt abziehen, wenn durch den abzug die neue mindestgrenze unterschritten würde, sondern müssen den teil des häftigen kindergeldes zur verfügung stellen, um den mindestbetrag den kindern de facto zu erreichen. wenn der abzug des hälftigen unterhalts beim unterhaltsvorschuss nun nach wie vor vorgenommen würde, besteht in der tat eine ungleichbehandlung. ich wäre ihnen sehr dankbar für eine erneute kurze stellungnahme. felicitas
Mitglied inaktiv - 20.12.2000, 09:29