Frage: nochmal Unterhaltsverzicht

Hallo Frau Bader, mein Mann verzichtet dann auf den Unterhalt, den ich an ihn zahlen müsste. Oder bin ich nicht unterhaltspflichtig für meinen Sohn? (Bisher hat er an mich gezahlt, das ist richtig und der Unterhalt entfällt natürlich dann). Vielen Dank und viele Grüße, Risa

Mitglied inaktiv - 25.06.2002, 11:38



Antwort auf: nochmal Unterhaltsverzicht

Liebe Risa, grds. kann man für sich selber, nicht jedoch für das Kind auf den Unterhalt verzichten. Es kann zwar kein off Verzicht erklärt werde, wenn Sie sich jedoch einig sind, gilt die Devise "Wo kein Richter... Fraglich wäre sowieso, wie hoch der Unterhalt wäre, wenn Sie keinen Verdienst haben. Da Sie vorher auch nicht gearbeitet haben + kleine Kinder haben, sehe ich eine Erwerbsobliegenheit als fraglich an. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2002



Antwort auf: nochmal Unterhaltsverzicht

..damit Sie nicht danach suchen müssen: die Situation ist diese: Ich habe einen Sohn aus 1. Ehe, bin wieder verheiratet und mein Mann und ich erwarten nun unser 2. gemeinsames Kind. Einkommen habe ich nur wenig, da mein kleiner Sohn erst 2 ist und ich zu Hause bin. Mein Großer (fast 9) möchte nun ab Sommer zu seinem Papa ziehen. Der wird aufgrund unserer Situation auf den Unterhalt verzichten. Er und seine Freundin arbeiten voll und sie haben halt auch keine eigenen Kinder, stehen also finanziell weitaus günstiger da als wir. Kann man nun so einen Unterhaltsverzicht selbst aufsetzen oder muss das immer ein Notar machen? Und ist das überhaupt rechtsgültig? Ich habe nun schon mehrfach gelesen, dass ein z.B. 16 Jähriger im Nachhinein noch auf Unterhalt klagen kann, oder das ein Elternteil eben nicht für das Kind den Unterhalt ablehnen darf.

Mitglied inaktiv - 25.06.2002, 11:41



Antwort auf: nochmal Unterhaltsverzicht

Hallo Risa, man kann nicht auf den Unterhalt für ein minderjähriges Kind verzichten. Dies wäre rechtswidrig. Natürlich bist Du dann gegenüber dem KIND unterhaltspflichtig und müßtest zahlen. Dazu wird der theoretische Unterhalt, den Du von Deinem Mann bekommst, als Dein Einkommen gewertet und wenn dies hoch genug ist, mußt Du auch einen geringen Anteil zahlen. Ist glaube ich auch gerecht! Und wenn er 16 ist, wirst Du ja sicher zahlen können... Und bitte komm jetzt nicht auf den Gedanken, daß Kind "behalten" zu wollen, nur damit Du nicht unterhaltspflichtig wirst, das wäre nämlich für das Kind die schlechteste Lösung...

Mitglied inaktiv - 25.06.2002, 13:32



Antwort auf: nochmal Unterhaltsverzicht

Ich hatte zwar auf eine qualifizierte Antwort von Frau Bader gehofft, aber ... Mein Mann möchte keinen Unterhalt von uns, da er keine weiteren Kinder hat, doppelt verdient ( mit seiner Freundin zusammen) und mein Mann und ich noch 2 (bald *freu*) eigene Kinder haben. Ich denke, daran ist nichts ungerecht, wenn alle Parteien damit einverstanden sind.... "Und bitte komm jetzt nicht auf den Gedanken, daß Kind "behalten" zu wollen, nur damit Du nicht unterhaltspflichtig wirst, das wäre nämlich für das Kind die schlechteste Lösung... " Danke für diesen Hinweis, kann mir ein Grinsen nicht verkneifen. Mach Dir bitte keine Gedanken darüber, Du hast hier einen verantwortungsbewussten Menschen vor Dir. Nichts desto Trotz an Frau Frau Bader?: ist ein Verzicht meines Ex auf den Unterhalt tatsächlich rechtswidrig? Viele Grüße, Risa

Mitglied inaktiv - 25.06.2002, 15:58



Antwort auf: nochmal Unterhaltsverzicht

Der Vater bekommt einfach keinen Unterhalt von Dir für das Kind und damit gut. Schriftlich verzichten drauf kann er nicht. AFAIK kann zumindest der Unterhalt nicht rückwirkend nachgefordert werden, z. B. in ein paar Jahren. Désirée IANAL!

Mitglied inaktiv - 25.06.2002, 22:24



Antwort auf: nochmal Unterhaltsverzicht

Entschuldige, wenn Du Dich angegriffen gefühlt haben solltest, aber ich habe schon die dollsten Dinger gehört, wenn Mütter plötzlich zahlen sollen... Es ist 100% rechtswidrig!

Mitglied inaktiv - 26.06.2002, 11:20



Antwort auf: nochmal Unterhaltsverzicht

oT

Mitglied inaktiv - 26.06.2002, 17:49



Antwort auf: nochmal Unterhaltsverzicht

..das ich dachte, ein 16jähriger könnte dann für die letzten Jahre rückfordern (z.B.), was natürlich den finanziellen Ruin bedeuten würde. Somit ist ja dann alles klar, danke nochmal. Grüße, Risa

Mitglied inaktiv - 26.06.2002, 17:51