Nochmal Unterhaltspflicht dem Enkel gegenüber...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmal Unterhaltspflicht dem Enkel gegenüber...

Das minderjährige Kind lebt in den USA bzw beide Kinder ("Erzeugerin und Erzeuger"). Ich weiß, das man in D. für Enkelkinder unterhaltspflichtig sein kann, aber auch für die Enkel der "Stiefkinder"? Irgendwie habe ich was von Selbsterhalt bei Großeltern gelesen, aber ich komme damit nicht klar, weil idiese Person ja kein Einkommen (außer Minijob) hat, sondern vom Ehemann abhängig ist. Alles total verworren... Gruß Peeka

Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 12:35



Antwort auf: Nochmal Unterhaltspflicht dem Enkel gegenüber...

Hallo, da wird amerik. Recht gelten. Nach dt. Recht kann man nur gegen leibl. Verwandte Ansprüche geltend machen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2010



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