Sorry, aber ich verstehe das nicht :(
Ich dachte immer, wenn er nurnoch für das Kind zahlt, dann rutscht
er 2 Stufen in der Tabelle nach oben ??
was soll das mit der 1/2 stufe ?
Oder verstehe ich das komplett falsch ?
Danke für die Aufklärung
Tati
Mitglied inaktiv - 11.06.2002, 20:10
Antwort auf:
Nochmal Unterhalt7Düsseldorfer tabelle
Liebe Tati,
Die Tabelle geht davon aus, dass eine Unterhaltspflicht gegenüber einem (Ex-) Ehegatten und zwei Kindern besteht, also gegenüber drei Unterhaltsempfängern. Wird statt dessen nur an zwei Personen Unterhalt gezahlt (an den Ehegatten und ein Kind oder nur an zwei Kinder), so rückt man in eine höhere Einkommensgruppe. Beispiel: Nettoeinkommen 2.000,- EURO, Unterhaltspflicht gegenüber Ehefrau und einem 4-jährigen Kind. Lt. Tabelle beträgt bei einem Nettoeinkommen von 2.000,- EURO der Kindesunterhalt 241,- EURO. Da aber nur zwei Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, schuldet der Vater Kindesunterhalt gemäß der nächsthöheren Stufe, also 254,- EURO. Wird insgesamt nur an ein Kind Unterhalt gezahlt, so rückt man zwei Gruppen höher. Entsprechendes gilt umgekehrt: besteht Unterhaltspflicht gegenüber mehr als drei Personen, so ist der Unterhaltsbetrag aus einer niedrigeren Einkommensgruppe zu entnehmen.
GRuß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2002
Antwort auf:
Nochmal Unterhalt7Düsseldorfer tabelle
Hallo Tai,
es gibt keine halben Stufen.
Zu bedenken geben möchte ich, dass die Düsseldorfer Tabelle kein Gesetz ist, bzw keine bindende Vorgabe darstellt, sondern eine richtschnur, an der sich aber die meisten Gerichte halten und nur in besonderen Einzelfällen davon abweichen.
Ansonsten ist die DT für 3 Unterhaltsempfänger ausgelegt.
Gibt es nur zwei Unterhaltsempfänger, rutscht man in der Tabelle um eine Einkommensstufe höher, gibtr es nur einen Unterhaltsempfänger, rutscht man eine weitzere Stufe höher, also insges. 2 Stufen höher, als direkt abzulesen.
Nich einmal: die DT stellt nur eine Richtschnur da, und ist im Einzelfall zu prüfen.
cu
Mitglied inaktiv - 12.06.2002, 09:05
Antwort auf:
Nochmal Unterhalt7Düsseldorfer tabelle
Hier noch der Link zum OLG Düsseldorf, dort ist die Tabelle nachzulesen.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/tab_eur/a.htm
Mitglied inaktiv - 12.06.2002, 09:49