Frage: nochmal Teilzeitarbeitsgesetz

Hallo Frau Bader! Ich habe meinem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt, dass ich nach dem EU halbe Tage vormittags arbeiten möchte. Die rechtlichen Vorrausetzungen sind allesamt erfüllt. Erst haben sie es komplett abgelehnt und als ich darauf bestanden habe, haben sie mir einen Kompromiss angeboten, dass ich im wöchentlichen Wechsel vormittags und nachmittags arbeiten könne (teilen einer vollen Stelle mit einer Kollegin). Kann ich natürlich nicht, da ich keine Betreuung für unseren Kleinen nachmittags habe. Kann ich diesen Vorschlag ablehnen und auf die von mir angegebenen Zeiten bestehen? Dazu kommt, dass ich im April mein nächstes Baby erwarte und wirklich nur die drei Monate arbeiten könnte. Diese Vorrausetzung wäre allerdings erfüllt, da ich Mitte November anfange und Mitte Feb. in MuSch gehe. Vielen Dank!!!

Mitglied inaktiv - 09.08.2004, 08:54



Antwort auf: nochmal Teilzeitarbeitsgesetz

Hallo, Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Anspruch auf bestimmte Zeiten (vormittag, nachmittag) besteht nicht Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.08.2004