Mein AG ist Kieferorthopäde und beschäftigt 8 Mitarbeiter u. einen Azubi. 2 davon ( einschl. ich) sind noch in der Elternzeit. Wenn ich auf die 20 Stunden eingehe und mein AG meine Elternzeit-Vertretung weiter 40 Stunden beschäftigt, bin dann ich diejenige, die als erste gekündigt wird, wenn Stellen abgebaut werden müssen? Oder gibt es da einen Vorrang nach Beschäftigungsjahren?
Mitglied inaktiv - 05.02.2010, 14:23