Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Natürlich haben die Jugendweihe und der Schuleingang schon stattgefunden.... Besteht bei Entreicherung ein Schadensersatzanspruch seitens des Kindsvaters o.ä.? Viele liebe Grüße Schneck
von Schneck78 am 11.11.2019, 16:26