Frage: Nochmal Pflichtbeiträge SV

Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Es ist doch aber ungerecht, wenn bei gesetzlich Versicherten die KV und PV abgezogen werden und bei freiwillig gesetzlich Versicherten nicht. Was hat das für einen Hintergrund? Wie ist das dann bei Hinzuverdienst in der Elternzeit: Vorher war mein Mann über den BMG der SV, d.h. freiwillig gesetzlich versichert. Während der Elternzeit wird er mit dem Hinzuverdienst unter die Grenzen der SV kommen. Ist er dann wieder pflichtversichert in der Krankenkasse? Vielen Dank für Ihre Mühe. Viele Grüße Schneck78

von Schneck78 am 22.07.2013, 13:32



Antwort auf: Nochmal Pflichtbeiträge SV

Hallo, Pflichtversicherte haben da eben einen Vorteil. Evtl. kann er dann wieder in die Pflichtversicherung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2013



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