Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Es ist doch aber ungerecht, wenn bei gesetzlich Versicherten die KV und PV abgezogen werden und bei freiwillig gesetzlich Versicherten nicht. Was hat das für einen Hintergrund? Wie ist das dann bei Hinzuverdienst in der Elternzeit: Vorher war mein Mann über den BMG der SV, d.h. freiwillig gesetzlich versichert. Während der Elternzeit wird er mit dem Hinzuverdienst unter die Grenzen der SV kommen. Ist er dann wieder pflichtversichert in der Krankenkasse? Vielen Dank für Ihre Mühe. Viele Grüße Schneck78
von Schneck78 am 22.07.2013, 13:32