Vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Frage vom 28.4.05. Ich habe noch eine weitere Frage dazu ? Sie schrieben ich kann einen Neuantrag mit der Frist von 8 Wochen stellen. Kann ich den gesamten verbleibenden Rest von 1 1/2 Jahren stellen ? Oder nur das verbleibende dritte Jahr ( und habe somit das halbe Jahr bis zur Vollendung des zweiten Jahres verschenkt). Ab wann kann ich den Neuantrag stellen - gleich anschliessend an das Ende von dem ersten Antrag von 1 1/2 Jahren oder nur ab dem zweiten Lebensjahr meines Sohnes ? Freundliche Grüsse und vielen Dank für Ihre Hilfe
Mitglied inaktiv - 02.05.2005, 15:29