Hallo, mein Sohn ist 14M alt und ich arbeite derzeit auf 400€ Basis bei meinem ehem Vollzeit AG, habe aber außer meinem früheren schriftl. Vollzeit Arbeitsverftrag keinen neuen schriflichen auf 400€ Basis gemacht. Es wurde nur mündlich ein Stundenlohn abgesprochen und ich arbeite die dafür anfallenden Stunden variabel im Monat. nun meine Fragen, die ich schon mal gestellt hatte, aber die Antworten mir nicht eindeutig waren (Siehe 21,07,2007) 1. gelten die gleichen Gesetze (z.B. Kündigungsschutz in Schwangerschaft) als wenn ich einen S C H R I F T L I C H Arbeitsvertrag gemacht hätte? 3. habe, da ich seit der Ausbildung in diesem kleinen Betrieb arbeitete, auf Rat meines Chefs "wäre nicht nötig" nur mündlich die Elternzeit von 3 Jahren ausgemacht. Kann mir aus meiner Naivität, dass dies in Ordnung sei ein Strick gedreht werden. Kann ich die Elternzeit noch schriflich nachreichen? wenn ja in welcher Form? !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Bedanke mich im vorraus vielmals für die Antworten!!!
Mitglied inaktiv - 25.07.2007, 21:01