Hallo, danke für die schnelle Antwort. Da unsere Vermieter auf dem selben Grundstück wohnen, wie wir, möchten wir eigentlich sowieso gerne ausziehen und die drei-monatige Kündigungsfrist umgehen, um nicht doppelt Miete zu zahlen. Welche Risiken birgt eine fristlose Kündigung unsererseits? Auf die niedrigen Temperaturen in der Wohnung nachts haben wir bereits 3x hingewiesen (auch unsere kleine Tochter dabei erwähnt). 1x mündlich, 2x schriftlich. Es tut sich nichts. Rechtfertigt das eine fristlose Kündigung? Im Mietvertrag steht nichts diesbezüglich, ist ein Standartvertrag. Danke für die Antwort. MfG Nina
Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 16:19