Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Ich habe jedoch noch eine Sache, die mir noch unklar ist: Ich lebe nicht mit dem Vater des Kindes in demselben Haushalt (verschiedene Anschriften). Wir haben auch kein gemeinsames Sorgerecht. Frage: Kann er deshalb trotzdem das Kind während Krankheit betreuen oder bekommt er hierfür vom Arbeitgeber nicht frei? Wie ist hier die Rechtslage? Dankeschön. SAbine
Mitglied inaktiv - 12.12.2002, 13:41