Hallo, ich habe eine Frage! Ich bin 22.(Okt.23) und im 8. Monat schwanger und befinde mich noch bis nächstes Jahr im Sommer in einer schulischen Ausbildung (ohne Verdienst). Jetzt musste ich mein Kindergeld neu beantragen. Habe alles gemacht, eine Schulbescheinigung habe ich auch beigelegt (1. Halbjahr 4 Wochenstd., 2.Halbjahr 9 Wochenstd.). Habe jetzt bescheid bekommen, dass noch nicht entschieden werden kann, da ich noch den wöchentlichen Gesamtaufwand für Vor- und Nacharbeit anlässlich des Schulbesuches in Std. angeben soll. Jetzt meine Frage: Kann mir die Familienkasse das Kindergeld streichen wenn ich "zuwenig mache"? Wieviel Std. müsste ich denn angeben um noch Kindergeld zu bekommen? Danke im Voraus! Liebe Grüße Katrin
Mitglied inaktiv - 03.10.2006, 14:48