Frage: nochmal Kinder - Eigentumserwerb

Hallo Frau Bader, bzgl. meines Eintrags habe ich nochmal eine Frage. Nur das ich Ihren Beitrag auch richtig verstanden habe (vgl. unten meine Eintrag und Ihre Antwort nochmal zum Thema). Ist es also letztlich egal, wenn der nur ein Ehegatte die Schulden abträgt. Sie werden also auch beim anderen Ehegatten so gesehen, dass er diese fiktiv auch mit bezahlt hat, oder? Vielen DAnk und Cg Schnecke14 Mein Beitrag / Ihre Antwort: Hallo Frau Bader, wir müssen uns wegen Nachwuchs eine neue Wohnung / Haus suchen. Wir sind am Überlegen statt zu Mieten Eigentum zu erwerben. Da ich wegen Kind(er) nur noch Teilzeit arbeiten gehe, haben wir überlegt, dass beide Eltern ins Grundbuch kommen. Die Finanzierung soll aber auf meinen Mann nur laufen. Steht bei dieser Konstellation mir überhaupt ein hälftiger Anteil bei einer evtl. späteren Veräußerung zu? Da er ja quasi allein die Schulden abträgt. Mein Gehalt soll "nur" für den Lebensunterhalt und etwaige Sondertilgungen genommen werden (sozusagen als Puffer). Was ist im Falle einer möglichen Trennung mit den Schulden und dem Eigentum? Werden die Schulden, die mein Mann allein trägt, auf mögliche Unterhaltszahlungen angerechnet? Hallo, eheliche Schulden werden bei einer Trennung geteilt u indirekt vom EhegattenU abgezogen, nicht aber bei den Kindern Liebe Grüsse, NB

Mitglied inaktiv - 19.08.2009, 22:50



Antwort auf: nochmal Kinder - Eigentumserwerb

Hallo, wenn Sie 1/2 im GB stehen,gehört Ihnen auch die Hälfte. WEnn Sie die Kinder grossziehen u er arbeitet, haben Sie ja tatsächlich gar nicht die Möglichkeit, mit zu bezahlen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2009



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