Frage: Nochmal Icsi

Hallo Frau Bader, erstmal einen schönen Sonntag und vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, dieses Forum zu betreuen! Ihre Antwort zur Icsi-Kostenerstattung hat mich ein wenig irritiert, da ich bislang der Auffassung war, dass die gesetzlichen Kassen nach dem Urteil des BSG schon verpflichtet sind, diese Behandlung wieder in ihren Leistungskatalog aufzunehmen - vorausgesetzt, es bleibt bei der bisherigen Gesetzgebung und unabhängig davon, wann und in welchem Umfang dann eine Leistung genehmigt wird. Da ich aber nunmal ein Laie bin, interessiert mich ihre Meinung natürlich sehr. Wieso gehen sie davon aus, dass das Urteil nicht bindend für die KK ist? In der Pressemitteilung des BSG zum 3. Urteil (B1 KR 40/00 R) heisst es doch u.a.: " Der vom Bundesausschuss verfügte Ausschluss der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion aus der vertragsärztlichen Versorgung ist mit höherrangigem Recht unvereinbar und daher unwirksam." In anderen Foren habe ich auch von Paaren gelesen, die bereits eine Genehmigung der Behandlung durch ihre gesetzliche KK erreicht haben. (z.B. Fertinet-Forum) Auch ist es wohl bei einigen Praxen schon möglich, den IVF-Anteil über die KK-Karte abzurechnen. Wir sind bei der TK versichert und haben bislang nur eine schriftliche Zusicherung erreichen können, dass nach Vorlage des Urteils im vollen Wortlaut unser Antrag geprüft wird und dann eine Kostenübernahme im machbaren Rahmen (..was immer das dann auch bedeuten mag...) vorgenommen wird. Viele Grüße Leonie

Mitglied inaktiv - 06.05.2001, 14:09



Antwort auf: Nochmal Icsi

Liebe Leonie, schauen Sie mal bei www.repromed.de/paare1.html. Da wird es noch mal sehr gut erklärt! Und, wie gesagt: ich freue mich, wenn ich höre, wie es bei Ihnen weitergeht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2001