Frage: nochmal Frage nach Erzeihungszeit

Guten Tag, ich hatte die letzte woche ein Gespräch mit der Personalchefin das sie mich auf teilzeit nicht einstellen kann, nun habe ich dieses gelesen: Das Teilzeitgesetz räumt bei der Rückkehr aus der Elternzeit weitere Ansprüche ein. Jeder Arbeitgeber, der mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, und dem Anspruch auf Teilzeitarbeit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegensetzen kann, ist inzwischen verpflichtet, der Mutter oder dem Vater bei der Rückkehr aus der Elternzeit auf Verlangen eine Teilzeitstelle einzuräumen. Welche gründe währen denn dringend betrieblich das sie mich nicht wieder einstellen können? es ist so das letztes jahr circa 25 Kollegen ekündigt wurde, letzte Woche auch noch mal 2. Heißt wenn der betrieb andere Mitarbeiter aus Arbeitsmangel kündigt habe ich eh keine Chance auf ein Teilzeitjob? 2. Frage Meine Elternzeit endet am 03.11. wenn sie mich nicht übernehmen wollen in Teilzeit und ich nicht in Vollzeit arbeitern gehen kann bin ich dann fristlos zum 3.11. gekündigt? Ich werde wegen der Sperren keinen Aufhebungsvertrag machen wollen. 3.Frage Laut meinem Vertrag steht da eine Kündigungszeit von 6 Wochen zum Quartal drin ist diese rechtens? Ich bin mittlerweile sei August 1998 dort angestellt. Vielen Dank für die Mühe Gruß nadine

Mitglied inaktiv - 03.08.2007, 08:15



Antwort auf: nochmal Frage nach Erzeihungszeit

HAllo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie kurz und allgemein. Mit freundlichen Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2007