Frage: nochmal Fahrrad

Liee Frau Bader, vielen Dank für den Link. Dennoch nocheinmal meine Frage, etwas anders formuliert: Darf ein (Klein-)kind in meiner Begleitung auf dem Bürgersteig Kettcar fahren, wie sieht es mit dem (verkehrssicheren) Fahrrad aus, wie mit dem Roller? Oder ist das nur in Parks, Spielanlagen, etc. gestattet? In welchem Alter darf ein Kind alleine aus dem Haus? Vielen Dank. LG Anda

Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 14:09



Antwort auf: nochmal Fahrrad

Liebe Anda, Für Kinder unter 8 Jahren heißt es: Sie müssen auf dem Bürgersteig fahren. Selbst wenn ein Radweg vorhanden ist, weil sie rechtlich wie Fußgänger behandelt werden. Sobald sie also Rad fahren können, dürfen sie mit dem Rad augf dem Bürgerstieg fahren. Kinder ab dem achten und vor dem zehnten Geburtstag dürfen sich sowohl für den Gehweg als auch den Radweg entscheiden. Beispiel: Fährt die Familie gemeinsam Rad, so müssen die Sprösslinge, die noch nicht 8 Jahre alt sind, einen anderen Weg fahren als Papi oder Mami (das sehen wir im Bild). Denn die Erwachsenen dürfen schließlich nicht den Gehweg benutzen und die ganz Kleinen dürfen eben nicht auf die Straße. Die Kinder müssen aber auf dem Bürgersteig besonders vorsichtig gegenüber den Fußgängern sein. Beim Überqueren von Straßen müssen die Kinder außerdem absteigen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2002