Frage: Nochmal Brillenhaftung

Hallo, die Mutter des "Täters" hat die Brille aufgrund von Massiven Druck der Kita und des Geschädigten schon an den Geschädigten bezahlt. Kann Sie denn nun das Geld von der Kita zurückfordern? Die Kita behauptet ja steif und fest, sie (Kita) trägt keine Haftung. Dies hat sie auch dem Geschädigten mitgeteilt, der der Mutter "Druck" machte. LG Peeka :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Hallo, eine Freundin hat folgendes Problem: Kita hat verschiedene Räumlichkeiten, in denen die Kinder ohne Aufsicht spielen dürfen. Kids werden oder sollen zumindest sporadisch von den Erzieherinnen "gecheckt" werden. (In diesem Fall geschah dies erst nach über einer Std) In einem dieser "Toberäumfe" mit "Matratzenbausteinen" kam es zu einem Unfall. Das Kind der Freundin fiel auf die Brille eines anderen Kindes, die dann kaputt ging. MIr ist es schon unerklärlich, daß das Kind die Brille anlassen durfte (es war keine Sportbrille oder Titan Flex) Die Kita beruft sich darauf, das sie nicht in der Aufsichtspflicht stand und die Mutter den Schaden übernehmen soll. Dies teilte Sie auch dem Vater des "geschädigten" Kindes mit, der nun das Geld von der Freundin einforderte. Kann sich die Freundin das Geld von der Kita zurückholen? Ist es wirklich so einfach für eine Kita sich der "Aufsichtspflicht" zu entziehen und dies den nicht anwesenden Eltern aufzubürden? In der Satzung steht: Während der Öffnungszeiten des Kindergartens sind grundsätzlich die Erzieher für die Ihnen anvertrauten Kids verantwortlich. Die Aufsichtspflicht des Trägers beginnt mit Übernahme des Kindes und endet mit Verlassen desselben. Die Kita berufst sich ausserdem auf folgenden Paragraphen in der Satzung: Für Schäden die ein Kind 3. zufügt, haftgen unter Umständen die Eltern. Es wird daher empfohlen, eine private Haftpflicht abzuschließen. Ich hätte übrigens nicht bezahlt, da keine Erwachsene Aufsicht dabei war und nur einem Kind mit dem Tathergang geglaubt wurde. Der Bub beteuert es war ein Unfall, weil die Brille auf der Erde lag und er draufgefallen ist. Er hat wohl versucht die Brille wieder zurechtzubiegen wobei diese zerbrach. Dies bestätigte auch der "geschädigte" Bub. Wieder ein Roman ich weiß, aber mir geht es eigentlich um die Haftung. Ist die Kita mit diesen "Vertragsklauseln" von der Haftung ausgeschlssen? Kann man sich das Geld zurückholen? LG Peeka

Mitglied inaktiv - 12.04.2010, 14:43



Antwort auf: Nochmal Brillenhaftung

Hallo, rein rechtlich hat sie gezahlt, ohne dass ein Anspruch besteht. Dies kann mglw. als Anerkenntnis ausgelegt werden. Wenn sie unter Vorbehalt gezahlt hat kann sie es auf jeden Fall zurückverlangen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2010