Frage: Nochmal Beihilfe...

Hallo, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage weiter unten. Mein Sohn wäre also als Stiefkind beihilfeberechtigt, ganz ohne Adoption oder sowas..? Das wäre ja wunderbar! Was, wenn ich nicht mehr beihilfeberechtigt wäre, weil mein Einkommen zu hoch ist. Wäre dann mein Sohn trotzdem weiterhin beihilfeberechtigt - allein deswegen, weil seine Mutter (ich) einen Beihilfeberechtigten geheiratet hat? Vielen Dank, Julia

von JuliaA am 11.04.2013, 16:36



Antwort auf: Nochmal Beihilfe...

Hallo, lesen Sie doch mal die angehängte Datei in der urspr. Mail Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2013



Antwort auf: Nochmal Beihilfe...

Es handelt sich um die Bundesbeihilfe - macht das einen Unterschied?

von JuliaA am 11.04.2013, 16:42



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