Hallo Frau Bader, vielen dank für ihre schnelle Antwort. Da fallen mir direkt noch mehr fragen ein. 1. Was ist wenn der Minijob nicht mit einem schriftlichen Vertag festgehalten wurde. Ich bekomme nur jeden Monat meine Abrechnungen und gelegentlich diese Sozialversicherungsausdrucke.Bekomme ich dann trotzdem die 400Euro, oder den Durchschnitt einiger monate? 2. Bekommt mein AG diese Leistungen ersetzt? 3. Ich arbeite durchschnittlich 50-57 std im monat. dies verteilt sich auf ca 10 x 3 std, und 2 x 9Std. stehen und laufen. Setzt dann auch das Mutterschutzgesetz ein? Habe gelesen,daß es nur gilt, wenn die belastung täglich ist. Stimmt das? Vielen dank nochmal für Ihre Hilfe. Lieben Gruß Diana
Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 13:47