Frage: Nochmal Aufsichtspflicht

Hallo, danke für Ihre Antwort weiter unten,schade dass es leider immer so ein Thema des Ermessens ist. Ich hätte ja gern etwas Konkretes in der Hand für meinen Arbeitgeber, der mich leider mit 6 Stunden täglich auf die Arbeitszeit 10.00-16.00 Uhr von heute auf morgen "gezwungen" hat (da war mein Sohn noch 10 und im Hort...). Vorher hatte ich täglich Büroschluss 15.15 Uhr. Er hätte mich sonst wahrscheinlich abgemahnt und dann gekündigt oder so (...neuer Chef in einer ARD-Anstalt...ohne Kommentar und nicht die ersten Probleme mit Teilzeit hier...). Seine Antwort wörtlich und unter einem Zeugen: Hort- und Schulzeiten von Kindern sind mir hier scheissegal. Ich fange nun später am Tag an (völlig sinnlos, da ja Kind dann schon längst in der Schule... und "ende" erst 16.00 Uhr und bin erst 16.45 Uhr (Fahrtzeit ...) am Wohnort/Schulort. Reine Schikane mit dem Ziel, mich mürbe zu machen und ganz auf Vollzeit zu bringen, was ich aber nicht will und auch finanziell Gott sei Dank nicht muss (Zitat "...wir gewähren Ihnen hiermit letztmalig bis Ende 2011 eine Teilzeitregelung..."). Kann man da denn gar nichts machen? Bei anderen geht es auch, Kolleginnen auf dem gleichen Gang können z.B. schon eine Stunde eher gehen als ich... Danke S.

Mitglied inaktiv - 29.10.2010, 14:06



Antwort auf: Nochmal Aufsichtspflicht

Hallo, leider hat Elisabeth recht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2010



Antwort auf: Nochmal Aufsichtspflicht

Du wirst Deinem AG über die Aufsichtspflicht-Schiene nicht beikommen können. Im Rahmen der gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Möglichkeiten kann der AG Dir die Arbeitszeiten vorschreiben - wie Du in der Zeit die Kinder betreut bekommst, ist ihm egal, und das darf es ihm auch sein. Natürlich kann er Dir auch nicht vorschreiben, ob Du Dein Kind während der Arbeitszeit betreuen läßt oder nicht - aber wenn Du Dein Kind nicht alleine zu Hause lassen möchtest, dann muß Du halt eine Tagesmutter oder Kinderfrau einstellen oder eine andere Betreuungsmöglichkeit finden. Die Kinderbetreuung ist genauso Dein Problem wie die Frage, wie Du zur Arbeit kommst. Du kannst Deinem Chef ja auch nicht vorschreiben, daß er Dein Büro in die Innenstadt verlegt, weil Du jetzt Dein Auto verkaufen möchtest und anders nicht zur Arbeit kommst. Kinder sind Dein Privatvergnügen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 30.10.2010, 18:42



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