Frage: Nochmal Arbeitszeit

Hallo Frau Bader, erstmal Danke für ihre Antwort. Ich verstehe es aber trotzdem nicht... Laut § 8 MuSchG ist Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 jede Arbeit, die 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. Also ist es doch nicht erlaubt über 8 1/2 Stunden zu arbeiten? Ich werde nächste Woche meinen Mutterpass bekommen und möchte dann schon mal vorbereitet sein. Liebe Grüße Katja

Mitglied inaktiv - 04.10.2007, 19:03



Antwort auf: Nochmal Arbeitszeit

Hallo, im gesetz ist doch auch vom Wochenschnitt die Rede. Ich weiß jetzt nicht, wievile Sie genau arbeiten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2007



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