Nochmal: Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmal: Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Da ich nicht sicher bin, ob Sie meinen Zusatz gelesen hatten, nochmals konkret die komplette Frage: Ich bin am 03.01.2010 in Mutterschutz gegangen, habe also theoretisch noch am 1. und 2. Januar gearbeitet. Meines Wissens berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem Durchschnitts-Nettoverdienst der letzten vollen 3 Monate, sprich Okt.-Nov.-Dez. Mein Arbeitgeber meint, da ich im Januar 2010 in die Steuerklasse 5 gewechselt bin, müsste man den Zuschuss anhand dieser neuen Steuerklasse berechnen. Davor hatte ich jedoch im gesamten Jahr 2009 Steuerklasse 3. Was ist nun richtig? DANKE!!! Matthilda

Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 19:51



Antwort auf: Nochmal: Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo, habe ich doch geschrieben. Der letzte abgerechnete Monat wird wahrscheinlich der Dez. sein, es kommt auf die Abrechnungsmodalitäten an Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2010



Antwort auf: Nochmal: Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Würdest Du aber nicht schwanger sein und somit auch nicht in den Mutterschutz gehen, so würdest Du ja auch mit der 5 abgerechnet. Die Kasse zahlt die 13 Euro, den rest stockt der AG auf. Zu Deinem alten Lohn, das muss er, aber er muss es so versteuern, wie Du veranlagt bist und das ist seit Januar nunmal die 5, und nicht mehr die 3. Wenn ich da jetzt nicht einen gewaltigen Denkfehler habe, was ich nie ausschliesse, dann ist das völlig ok.

Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 20:28



Antwort auf: Nochmal: Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Ok, erst googeln, dann antworten. Das Mutterschaftsgeld errechnet sich aus den 3 Monaten vor der Geburt und ist dem Lohn von damals auch identisch ! Auch wenn Du nun die Lohnsteuerklasse geändert hast. Eigentlich müsste der AG die 2 Januartage dann anteilig rechnen um es ganz genau zu nehmen. Mutterschutzgeld fällt aber auch unter den Progressionsvorbehalt und so kann es zu einer Nachzahlung bei der nächsten Steuererklärung kommen, da Du nach alt Einkommen hast und Dein Mann schon nach neu verdient. Dadurch habt ihr eben mehr Geld, was aber im Endeffekt unter Umständen nachgezahlt werden muss. Googel mal : Lonhsteuerklassenwechsel bei Mutterschutz Da kommen etliche Antworten. Alles Gute !

Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 20:45



Antwort auf: Nochmal: Arbeitgeber-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo Matthilda! Weil mich das auch interessierte, hab ich nochmal nachgesehen wegen der "abgerechneten Kalendermonate", die das MuSchG fordert. Hab dazu was gefunden http://www.aok-business.de/saarland/pro-online/pro-online.php?id=0>=&si=&otc=%2Fpro-online%2Fpro%2Fbasics%3Bjsessionid%3D18db2511335138c8d837a05d4465%3Fguid%3D955B815C76CA4D2EA0DAC45E6A62BFDD%26type%3Dshow Demnach wären das bei dir sogar die Monate Nov, Okt, Sep. (es müsste gleich das erste Beispiel passen) Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 30.04.2010, 00:59



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