Hallo,
ich habe eine dringende Frage:
ich bin noch verheiratet u.bin schwanger von meinem neuen Partner.
Da vom Gesetz her mein Noch-Ehemann der Vater des Ungeborenen ist, möchten mein neuer Partner und ich im Vorfeld eine Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht beantragen/ klären.
Ist es möglich, auch wenn die Scheidung noch nicht beantragt ist, eine Vaterschaftsanerkennung zu machen und das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen????
Habe gehört, dass, zumindest das Sorgerecht, erst geklärt werden kann, wenn die Scheidung vor Gericht beantragt ist. Wenn das so ist, kann man wenigstens die Vaterschaftsanerkennung im Vorfeld machen.
Danke für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 20:37
Antwort auf:
noch verheiratet, wann Sorgerecht u. Vaterschaftsanerkennung mit neuem Partner
Hallo,
Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt.
Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht.
Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird.
Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich.
Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen.
Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater.
Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an.
Praktisch sieht das aus wie folgt:
Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein.
Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten.
Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2010
Antwort auf:
noch verheiratet, wann Sorgerecht u. Vaterschaftsanerkennung mit neuem Partner
Das geht alles nicht: wenn die Scheidung noch nicht einmal eingereicht ist gilt ohne Wenn und Aber der Ehemann als Vater.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist nur dann möglich, wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist. Ist sie verheiratet, so ist automatisch ihr Ehemann Vater des Kindes. Dies gilt selbst dann, wenn er nicht dessen leiblicher Vater ist. Nur wenn die Vaterschaft des Ehemannes erfolgreich angefochten wurde, kann ein anderer Mann die rechtliche Vaterrolle durch eine entsprechende Erklärung übernehmen.
Es gibt lediglich einen Ausnahmefall, in dem die Vaterschaft anerkannt werden kann, obwohl die Mutter noch verheiratet ist:
* Das Kind kommt zur Welt, nachdem der Scheidungsantrag bereits bei Gericht eingereicht wurde und
* neben der Mutter ist auch ihr Noch-Ehemann damit einverstanden, dass ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt.
Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 22:04