Noch verheiratet und Kind von neuem Lebenspartner.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Noch verheiratet und Kind von neuem Lebenspartner.

Hallo, ich habe eine Frage und hoffe, Sie können mir etwas weiterhelfen. Ich lebe seit mehr als 2 Jahren von meinem Mann, mit dem ich auch 2 Kinder habe, getrennt. Wir haben ein gutes Verhältnis nach wie vor und er kümmert sich auch um die Kids...daher war von Scheidung bisher nicht die Rede, schon wegen der Kosten. Nun lebe ich seit knapp einem Jahr mit einem neuen Mann zusammen und bekomme nun mit ihm ein Kind. Jetzt meine Frage: Ich hab mal gelesen, daß das Kind automatisch dem Ehemann angerechnet wird, auch wenn wir nicht mehr zusammen leben. Ist das so? Ich müßte mich also schnellstens scheiden lassen, um ihm einen weiteren Unterhaltsanspruch zu ersparen oder? Oder gibt es evtl. eine andere Möglichkeit...bzw. hab ich damit auch nach der Geburt Zeit? weiß ja nicht, wie lange sich so eine Scheidung hinzieht... Mein Mann ist Österreicher und ich Deutsche, wir haben in Österreich geheiratet, die Kids sind aber in Deutschland geboren. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort, DaniB.

Mitglied inaktiv - 14.05.2006, 10:07



Antwort auf: Noch verheiratet und Kind von neuem Lebenspartner.

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2006