noch selbstständig und plane Familie

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: noch selbstständig und plane Familie

hallo, ich bin erst 1 Jahr selbstständig und habe auch nicht den erwünschten Erfolg. Mein Freund und ich planen eine Familie und nun möchte ich wissen ob ich ohne weiteres in die gesetzliche KK-Versicherung zurück kann. In wie weit bekomme ich Unterstützung, wenn ich mein Gewerbe abmelde und dann schwanger werde? Kann ich bis zum letzten drittel der Schwangerschaft meiner selbstständigen Tätigkeit (Promotion) nachgehen um Geld zu verdienen und dann abmelden und was steht mir dann zu? Vielen lieben Dank schon im Vorraus Bia

Mitglied inaktiv - 25.06.2002, 23:16



Antwort auf: noch selbstständig und plane Familie

Liebe Bia, als Selbstständige haben Sie werder Anspruch auf Mutterschutz noch auf EU. Sie bekommen kein Mutterschaftsgeld, es sei denn, dies ist im Vertrag mit der priv. KK geregelt. Als freiwillig gesetzl. versicherte erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Sie können sich arbeitssuchend melden, haben aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2002



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