Hallo Frau Bader, noch ne Frage zum Elterngeld. Ich habe meine Kündigung zum 30.11.2006 erhalten, die Aufsichtsbehörde hat zugestimmt. Bin ab 26.11.2006 in Mutterschutz. Während des Mutterschutzes erhalte ich ja den Arbeitgeberzuschuss, sowie das Mutterschaftsgeld normal von der Krankenkasse. Wie ist das jetzt, wenn die Kleine zum Termin am 08.01.2007 geboren wird. Bekomme ich dann nur die 300 € Elterngeld oder da ich ja bis zu Beginn des Mutterschutzes in einem Arbeitsverhältnis gestanden habe das Elterngeld dem letzten Einkommen entsprechend? Dankeschön und viele Grüsse Karry
Mitglied inaktiv - 01.10.2006, 15:00