Vielen Dank für die Antwort.Also wenn ich das nun richtig verstanden habe dann steht ihm Arbeitslosengeld zu.Noch ist er bei der Firma beschäftigt und es ist noch unklar ob es zur Kündigung kommt. Was aber wenn ich nun aber meine Elternzeit beantrage und er gekündigt wird?Bekomme ich dann Elterngeld und er Arbeitslosengeld,also zeitgleich? Das er dem Amt zur Verfügung stehen muss würde ja dann bedeuten das ich ihm durch die Tatsache das ich daheim die Kinder versorge ermögliche wieder in den Job einzusteigen.oder?Das wäre ja nicht möglich wenn ich dann arbeite. Gruss Sandy
Mitglied inaktiv - 04.02.2009, 13:47