Frage: Noch mal zu dem 2 Jahre festlegen?

Liebe Frau Bader, sie schrieben mir auf meine Frage der Elternzeit,wenn man sich nicht auf 2 Jahre festlegt dann hat man keinen Anspruch auf Verlängerung. Das weiß ich. Aber woher soll das liebe Geld im 2.Jahr kommen wenn man es doch in Anspruch nimmt, Elterngeld will ich nicht auf 2 Jahre aufteilen da es sonst zu wenig ist. Das 2.Jahr würde ja auch nur ne Notlösung sein falls unser Würmchen noch nicht Kindergartenreif ist oder sonstiges zwischenkommt. Man kann ja bestimmt auch nicht wieder vorher beim AG anfangen wenn man 2 Jahre Elternzeit beantragt hat oder?

von nela1806 am 05.01.2012, 20:22



Antwort auf: Noch mal zu dem 2 Jahre festlegen?

Hallo, Sie können Tz arbeiten, bis zu 30 Std/ Wo Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2012



Antwort auf: Noch mal zu dem 2 Jahre festlegen?

Du kannst in der Elternzeit bis zu 30h/Woche arbeiten. Jedoch muss Dir Dein AG keine Arbeit zur Verfüfung stellen. Macht er es aber nicht, kann er auch nicht wirklich was gegen eine zeitweise Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber sagen. Früher aus der Elternzeit zurückkehren kann man auch, allerdings muss der AG auch hier zustimmen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 05.01.2012, 21:16



Antwort auf: Noch mal zu dem 2 Jahre festlegen?

Hi nochmal, also den AG musst Du mir mal zeigen, der sich nicht freut, wenn seine Mitarbeiterin wieder eher anfangen möchte zu arbeiten. Verkürzen kann man die Elternzeit auf jeden Fall einfacher als Verlängern. Klar muss der AG zustimmen, aber im Normalfall freuen die sich doch, wenn frau während der Elternzeit auch arbeiten kommt. Mein AG hat zumindest hinter mir her telefoniert, dass ich auch bloss nach dem 1. Jahr wieder für ein paar Stunden komme. Gruss, Sonja

von Sonni74LS am 05.01.2012, 22:13



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