Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

Liebe Frau Bader, danke für die schnelle Antwort. Gilt das für alle Arztbesuche mit dem Kind während der Arbeitszeit? Silke Antwort vom 10.06.2010: „--Re: Arztbesuch wärhend der Arbeitszeit --Hallo, --da greift auch der § 616 BGb nicht. --Sie werden Urlaub nehmen müssen --Liebe Grüsse, --NB“ Frage vom 10.06.2010: „…Arztbesuch während der Arbeitszeit …Hallo Frau Bader, …ich muss mit Raik (8J.) für 3 Termine über den September verteilt zu …Gehöruntersuchungen/Logopädietests in die Uniklinik. Diese Untersuchungen werden …voraussichtlich über 2-4 Stunden gehen und mit Fahrzeit gerechnet, sicher einen 1/2 bis …ganzen Arbeitstag brauchen, da die Termine nicht alle direkt in der Früh sind. …Ich weiß jetzt schon, dass mein Chef Probleme machen wird aber die Klinik vergibt keine …Nachmittagstermine. … …Die Klinik stellt mir nur eine Bescheinigung aus, dass der Besuch notwendig ist. Da es sich …aber um keine Erkrankung handelt, bekomme ich keine Krankmeldung für das Kind. …Wie sieht die gesetzliche Regelung aus, wenn man mit dem Kind während der Arbeitszeit …zum Arzt muss (keine akute Erkrankung)? …1. ist das so als wenn ich selber krank bin, dass wenn der Termin nur während meiner …Arbeitszeit zu bekommen ist, muss der Arbeitgeber mich bezahlt freistellen? …2. Weil nicht ich es bin, sondern mein Kind, muss ich mir Urlaubstage nehmen? …3. Die Krankenkasse muss den Verdienstausfall bei notwendigen Arztbesuchen, für das …Kand, während der Arbeitszeit übernehmen, ähnlich so wie bei Krankmeldungen für das …Kind? …Gibt es einen Paragraphen dazu? …Vielen Dank schon mal im Voraus. …Silke“

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 13:22



Antwort auf: Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

Hallo, nein, nicht wenn das Kind krank ist. Dann haben Sie ja Anspruch auf Kinder-Krankentagegeld Liebe Grüsse, NB Hierzu der Text: der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) . Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Eine Familienversicherung Ihrer Kinder liegt hier nicht vor.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2010



Antwort auf: Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

Hallo Bei uns ist es so, dass akute Sachen dann eben gemacht werden und ich dann Minusstunden habe ( hatte, da nun BV ). Diese konnte ich nacharbeiten. Oder bekam vom Kinderarzt den Schein für die KK, dann habe ich meine Kindkranktage genommen. Nicht akute Termine habe ich versucht auf die freie Zeit zu legen und ggf. habe ich eben Urlaub genommen, die Oma ist mit ihm gefahren, ich habe vorgearbeitet etc. Im gesamten Freundes und Bekanntenkreis geht es auch so zu, in unterschiedlichen Firmen.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 13:28



Antwort auf: Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

"Dann haben Sie ja Anspruch auf Kinder-Krankentagegeld" Nee, nicht so ganz. Da wir mit meinen Eltern in einem Haus wohnen übernehmen diese die Pflege des kranken Kindes bis ich wieder von der Arbeit zurück bin. Das klappt auch schon seit Jahren prima :-).Ich habe somit keinen Anspruch auf Kinder-Krankentagegeld da ja Erwachsene anwesend sind. Aber mit dem Arztbesuch sieht es anders aus. Da meine Eltern ja nicht die Erziehenden sind, ist es mir schon wichtig selber zum Arzt zu gehen. Dort sind ja auch Entscheidungen zu treffen. Ich versuche soweit möglich jeden Termin auch auf Nachmittags zu legen. Da mein Chef aber bei jedem Arztbesuch während der Arbeitszeit motzt (auch bei meinen eigenen) wollte ich einfach mal wissen wie es im Grundsatz aussieht. Danke für die Antwort

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 13:55



Antwort auf: Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

ich wäre als chef auch minderbegeistert, wenn man in der arbeitszeit zum arzt geht, ob wegen kind oder wegen sich. für mich wäre es selbstverständlich, urlaub zu nehmen, überstunden aufzubauen oder jemand anderen zu schicken.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 14:19



Antwort auf: Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

Hallo Vally, ich hatte nicht gefragt wie selbstverständlich es ist, Urlaub zu nehmen, Überstunden aufzubauen oder jemand anderen zu schicken. Ich wollte nur wissen wie die Rechtslage aussieht. Zwischen gefühltem Recht und Rechtsgrundlage liegt ja oft ein Unterschied. Und da ich mich sehr oft NICHT krankschreiben lasse wenn ich wirklich krank bin und ich auch oft mit hohem Fieber, Schmerzen u.ä. an meinen Schreibtisch gesessen habe, da mir meine Arbeit wichtig ist und ich nur ungerne eins meiner Projekte den Bach rungergehen sehe will ich trotzem manchmal wissen wie mein Recht aussieht :-P

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 14:38



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das hat dir frau bader ja auch beantwortet, doch du scheinst es nicht zu glauben. soweit ich von meinem personalchef informiert wurde, gibt es noch nicht mal einen rechtsanspruch für eigene arztbesuche während der arbeitszeit. bei uns in der firma wird das geduldet, weil die meisten es locker wieder reinarbeiten. kein wunder, daß chefs keine mütter einstellen wollen :-P

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 14:48



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..dann hat dein Personalchef dir etwas falsches gesagt: Muss eine ärztliche Behandlung während der Arbeitszeit erfolgen, ist unter Fortzahlung der Vergütung eine Freistellung für die erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich notwendiger Wegezeit zu gewähren. Auf jeden Fall sollen die Vorgesetzten möglichst vor dem Fernbleiben von der Arbeit unterrichtet werden. Zunächst muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Arzttermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist es dem Arbeitnehmer, zum Beispiel wegen den Bedingungen der Arztpraxis nicht möglich, einen Behandlungstermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, so muss der Arbeitgeber weiterzahlen, obwohl keine besondere Dringlichkeit der Behandlung besteht. Gibt der Arzt aus organisatorischen Gründen in seiner Praxis Behandlungszeiten vor, so hat der Arbeitgeber für diese Zeiten das Entgelt fortzuzahlen. Ein persönlicher Verhinderungsgrund zur Begründung des Freistellungsanspruches liegt aber auch dann vor, wenn die ärztliche Versorgung zur Arbeitszeit erforderlich ist, wie bei zwingend festgelegten Besuchsterminen, zum Beispiel Blutabnahme im nüchternen Zustand oder Röntgen. Voraussetzung ist stets, dass der Arbeitnehmer auf die Termingestaltung des Arztes keinen Einfluss nehmen kann, wenn der Arzt keinen anderen Termin mehr frei hatte oder eine Untersuchung vorgenommen werden soll, die nur während der Arbeitszeit erfolgen kann (LAG Hamm vom 18. März 2004, Az.: 11 Sa 247/03). PS.: Ich habe während der letzten 5 Jahre 1 Tag wegen der Kinder gefehlt und finde deine Meinung unsachlich

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 14:52



Antwort auf: Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

stellt sich nun die frage, wann und ob eine ärztliche behandlung während der arbeitszeit erfolgen MUSS.... bei gleitzeit und mittagspausen sollte einiges möglich sein. ich habe in den letzten 15 jahren vielleicht 5 tage wegen der kinder gefehlt und würde niemals auf die idee kommen, eine freistellung zu beantragen, wenn mein kind zum arzt muß. ob das sachlich ist oder nicht, es ist meine meinung und meine einstellung. btw auch die des gesetzgebers, ne?

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 15:05



Antwort auf: Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

Deine Meinung war hier aber nicht gefragt :-))) Ich bin hier schließlich nicht im Forum sondern habe im "Expertenforum Recht" eine Rechtsfrage gestellt und von Frau Bader (wie immer in den letzten 11 Jahren in denen ich hier ab und zu Fragen gestellt habe) eine äußerst kompetente und nette Antwort bekommen. Genau wie ich es erhofft hatte. Ebenso habe ich hier schon viele hilfreiche Tipps von anderen Mitgliedern bekommen und gelesen. Wenn du schon hier deine ungefragte Meinung äußerst sollte diese wenigstens sachlich und hilfreich sein und nicht um jemanden, über den du gar keine Ahnung hast, zu verurteilen.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 15:13



Antwort auf: Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

man hat immer die wahl und kann überlesen. wenn dir frau baders antwort gereicht hätte, hättest du ja nicht nachgehakt. das rechtsforum ist ein öffentliches forum, in dem jeder mitschreiben darf. wenn das nicht gewünscht wäre, würde man es-wie bei einigen anderen expertenforen hier im rub-für fremde schließen. mein tipp ist: urlaub nehmen wenn dir der nicht genehm ist, kann ich das leider nicht ändern. ich bin untröstlich.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 15:19



Antwort auf: Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

Frau Bader, vielen Dank

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 15:22



Antwort auf: Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

macht nichts, wir waren ja auch fertig.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 15:25



Antwort auf: Noch mal eine Nachfrage zu "Arztbesuch während der Arbeitszeit"

Meine Güte,wie seid ihr denn drauf. Da scheint ja jemand aus Langeweile in diesem Forum zu sein und noch nicht mal Kinder zu haben.

Mitglied inaktiv - 11.06.2010, 21:40



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