Liebe Frau Bader. Sie fragten ob ein Fremdverschulden vorlag. Die Schuldfrage ist laut der Polizei geklärt und der Unfallgegner trägt die alleinige Schuld an dem Unfall. Welche Schritte muß ich einleiten um für meinen Sohn Schadenersatz zu erhalten. Da die e-mail weiter zurück liegt möcht ich nochmal kurz schildern welche Verletzungen er davon trug. Zum einen eine Gehirerschütterung, ein beidseitiges Monokelhämatom sowie eine Stirnplatzwunde. Lohnt sich da der Aufwand? Ist gerad alles stressig da mein Mann sich zudem aktuell von mir getrennt hat und ich mit drei kleinkindern alleine dastehe und es der Angelegenheit auch viel zu regeln gibt. Vielen lieben Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen die doch recht vielen Fragen hier im Forum zu beantworten.
Mitglied inaktiv - 18.01.2006, 10:28