Hallo Frau Bader,
ich habe nochmal eine Frage zur Elternzeit. Meine Tochter wird im Januar 1 Jahr alt. Dann werde ich wieder arbeiten gehen, da ich nur 1 Jahr Elternzeit beantragt hatte.
Kann ich danach für das 3. Lebensjahr wieder Elternzeit nehmen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muß?
von
Oktaevlein
am 23.12.2011, 02:56
Antwort auf:
Noch mal Elternzeit
Hallo,
wenn man weniger als 2 Jahre EZ genommen hat besteht erst einmal kein Anspruch auf verlängerung. WWEnn man aber zwischendrin wieder arbeiten geht, kann man mit Frist 7 Wo neue EZ beantragen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.12.2011
Antwort auf:
Noch mal Elternzeit
Hallo
Nein, kannst Du nicht, er muss zustimmen.
Hättest 2 Jahre nehmen müssen, um einfach das 3. Jahr nehmen zu können.
Nun liegt es am AG, aber vielleicht ist der da ja nett.
Mitglied inaktiv - 23.12.2011, 10:59
Antwort auf:
Noch mal Elternzeit
Also kann der Arbeitgeber die neu beantragte Elternzeit auch ablehnen? Oder kann ich das 3. Jahr (Lebensjahr des Kindes) in jedem Fall noch nehmen. Entschuldigung, ich habe das leider noch nicht verstanden. Wäre nett, wenn Sie meine Frage kurz beantworten. Vielen Dank.
von
Oktaevlein
am 23.12.2011, 21:44