Sehr geehrte Frau Bader, ich erhalte laut Arbeitsvertrag ein "Jahreszielgehalt". Dieses setzt sich aus einem monatlichen Gehalt und einer Bonuszahlung im März zusammen. Jetzt gibt es dieses Urteil des Bundessozialgerichts von 03/09, dass zumindest Provisionszahlungen in die Elterngeldberechnung hinein gehören. Im letzten Newsletter von rund-ums-baby kam der Hinweis, dass man z.B. monatliche Einzahlungen in eine betriebliche AV stoppen sollte, weil sie das Elterngeld mindern. Begründung war, dass dieser Anteil steuerfrei wäre und sich grundsätzlich das Elterngeld "aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate [errechnet], es beträgt 67 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte, maximal 1.800 Euro pro Monat." Da mir in meinem Arbeitsvertrag ein Jahresgehalt in Aussicht gestellt wird, in welchem der Bonus eine nicht unwesentliche Rolle spielt, UND dieser ja auch versteuert wird, besteht die Chance eine Anrechnung des Bonus für das Elterngeld zu erreichen? Vielen Dank für ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Sylvia
Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 11:55