Sehr geehrte Frau Baden
Am 13.04.13 ist unseren Sohn geboren. . Vorher war ich voll berufstätig. Ich habe Elternzeit für 3 Jahre beantragt. (Elterngeld nur 1 jahr )
Wärend der Elternzeit wieder schwanger. Am 10.05.15 ist voraussichtlich Termin.
Ich wollte mich gerne informieren lassen, wegen Elterngeld .
Bekomme ich was von mein Arbeitgeber und Krankenkasse?
von
alesja87
am 11.03.2015, 16:07
Antwort auf:
noch in Elternzeit und wieder schwanger
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn.
Da Ihr Minijob sicherlich auf die EZ befristet ist, endet er mit Aufleben des alten Vertrages.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Ab dem ersten Tag nach dem BV bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV bekämen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2015
Antwort auf:
noch in Elternzeit und wieder schwanger
Wenn du deine laufende Elternzeit schriftlich zum Tag vor dem neuen Mutterschutz unterbrichst, dann bekommst du MuSchu-Geld (von KK und AG).
An Elterngeld wird es auf den Mindestsatz hinaus laufen, weil du die letzten 12 Kalendermonate vor dem neuen Mutterschutz nur in Elternzeit warst und kein Einkommen hattest.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.03.2015, 17:47