noch in Elternzeit und wieder schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: noch in Elternzeit und wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Baden Am 13.04.13 ist unseren Sohn geboren. . Vorher war ich voll berufstätig. Ich habe Elternzeit für 3 Jahre beantragt. (Elterngeld nur 1 jahr ) Wärend der Elternzeit wieder schwanger. Am 10.05.15 ist voraussichtlich Termin. Ich wollte mich gerne informieren lassen, wegen Elterngeld . Bekomme ich was von mein Arbeitgeber und Krankenkasse?

von alesja87 am 11.03.2015, 16:07



Antwort auf: noch in Elternzeit und wieder schwanger

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn. Da Ihr Minijob sicherlich auf die EZ befristet ist, endet er mit Aufleben des alten Vertrages. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Ab dem ersten Tag nach dem BV bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2015



Antwort auf: noch in Elternzeit und wieder schwanger

Wenn du deine laufende Elternzeit schriftlich zum Tag vor dem neuen Mutterschutz unterbrichst, dann bekommst du MuSchu-Geld (von KK und AG). An Elterngeld wird es auf den Mindestsatz hinaus laufen, weil du die letzten 12 Kalendermonate vor dem neuen Mutterschutz nur in Elternzeit warst und kein Einkommen hattest. Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.03.2015, 17:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Teilzeit in Elternzeit, wieder schwanger

Hallo, Vor meinem ersten Kind war ich Vollzeit eingestellt und arbeitete in Nacht- und Frühschicht. In der Nachtschicht durfte ich nicht weiter arbeiten, bekam aber dank des MuSchG den Nachtschichtzuschlag weiterhin bezahlt. Jetzt arbeite ich in meiner Elternzeit (3. Jahr) Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber. Ich bin wieder schwanger und habe ...


In Elternzeit wieder schwanger

Guten Tag, Meine Elternzeit endet am 17.01.2022. Wir planen ein 2. Kind und laut Berechnungen wenn alles so stimmt und wir das Glück haben könnte ich 9 Tage vor Ende der elternzeit einen positiven Schwangerschaft in der Hand halten. Aufgrund gesundheitlicher Probleme würde ich wieder ein BV bekommen. Meine Frage ist, kann mir der Arbeitgeber da...


Betriebsbedingte Pausierung von Midijob in Elternzeit, wieder schwanger

Hallo Frau Bader, ich bin in einer verzwickten Situation und habe mehrere Fragen: Bisher habe ich auf Midijob-Basis (9-12Std.) in Elternzeit bei meinem langjährigen AG gearbeitet. Bisher existiert nur mein Vollzeitvertrag. Seit September 21 hatte mein AG leider Betriebsbedingt keine Arbeit mehr für mich, hat mich also „stillgelegt“ für ca 6-8...


In Elternzeit wieder schwanger

Hallo Frau Bader, Ich habe zwei Jahre EZ beantragt und bekomme elterngeld Plus bis zum 21.LM des Kindes. Jetzt möchte ich evtl doch ein weiteres Kind. Ich habe gelesen, dass ab dem 15. LM mit Null gerechnet wird(zur Berechnung des EG) , ist das richtig? Zur Berechnung des neuen EG werden also entweder die elterngeld Monate mit einbezogen, wen...


Minijob in Elternzeit, wieder schwanger und BV?

Hallo, Ich befinde mich im 2. Jahr meiner Elternzeit von meiner Tochter (*November 2020). Seit Dezember 2021 arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber auf 450€ Basis befristet für die Dauer meiner restlichen Elternzeit, also bis Oktober 2022. Ab Ende der Elternzeit hätte ich also wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle von vor der EZ gehabt. ...


In Elternzeit wieder Schwanger

Meine EZ endet in April und was ist wenn ich vorher Schwanger werde, und nach der EZ wieder ins Beschäftigungsverbot gehe bekomme ich dann wieder mein vollen Gehalt bis zur Mutterschutz .???


Verdienst in elternzeit wieder schwanger und beschäftigungsverbot

Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben.  Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwan...


Noch in Elternzeit, Teilzeit anderer Arbeitgeber jetzt wieder Schwanger

Hallo Frau Bader, ich befinde mich im dritten Elternzeitjahr von Kind 1 diese endet im Dez. Mir wurde letztes Jahr von meinem Arbeitgeber genehmigt während der Elternzeit in einem anderen Betrieb zu arbeiten da für mich keine Möglichkeit auf Elternteilzeit bei ihm zu arbeiten. Nun zog sich das alles auch etwas hin da ich erst seit kurzem...


Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader, zur Geburt meines 1. Sohnes habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Der Antrag hat zudem den Wunsch beinhaltet nach einem Jahr wieder 20 Stunden während der Elternzeit arbeiten zu kommen. Nachdem mein Sohn 6 Monate alt wurde entschieden wir uns, dass ich doch 32 Stunden anstatt 20 arbeiten möchte. Dies beantragte ich b...


Teilzeit in Elternzeit, vor dem ersten Tag wieder schwanger

Hallo, ich bin im 2 Jahr Elternzeit meines Sohnes. Ich hab einen teilzeit in Elternzeit Vertrag bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und hätte am 1.9 anfangen müssen. Jetzt bin ich jedoch erneut schwanger und mein Arzt hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich hab zwar den unterschriebenen Vertrag aber ja noch nicht wieder gearbeite...