Liebe Frau Bader,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe dazu nun noch eine Frage. Wenn ich beispielsweise am 30.07. in den Mutterschutz gehe, habe ich dann anteilig auf die 7 Monate, die ich tatsächlich arbeite Urlaubsanspruch oder auch noch auf die Mutterschutzzeit, also 8 Monate? Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß
Anja
Mitglied inaktiv - 12.03.2003, 08:17
Antwort auf:
Noch einmal wegen Jahresurlaub
..so ist es....
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2003
Antwort auf:
Noch einmal wegen Jahresurlaub
Du hast für jeden angefangenen Monat, in den Dein Mutterschutz fällt den vollen Urlaubnsanspruch.
Also inkl. November, denn der Anfang vom November fällt ja wohl auch noch in den MuSchu.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 12.03.2003, 09:33
Antwort auf:
Noch einmal wegen Jahresurlaub
Vielen, vielen Dank. Ich wurde da vollkommen falsch informiert.
Mitglied inaktiv - 12.03.2003, 10:44